Händler, die ihre Produkte online verkaufen wollen, sollten nicht nur auf hochwertige Produktfotos und vollständige Produktinformationen achten. Es gibt auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. In Deutschland regeln besonders die §§ 312c bis 312j BGB, welche Informationen Onlineshop-Betreiber bereitstellen müssen. Die wichtigsten Seiten, die du für deinen Onlineshop brauchst, sind das Impressum, Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie zum Datenschutz. Die Inhalte kannst du beispielsweise kostenlos über Trusted Shops erstellen. Welche Inhalte das genau sind, erfährst du in diesem Artikel.
Impressum
In Deutschland gilt für Websitebetreiber die Impressumspflicht. Sie wurde vom Gesetzgeber eingeführt, damit Nutzer wissen, mit wem sie es zu tun haben, und ist im Telemediengesetz geregelt. Bei dem Impressum handelt es sich um eine Anbieterkennzeichnung, über die sich Websitebesucher ein Bild über den Betreiber der Website machen können. Laut Telemediengesetz §5 sind die Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Aus diesem Grund sind die rechtlichen Seiten bei der ePages Store beispielsweise standardmäßig angelegt und im Footer eingebunden. Händler müssen diese Seiten nur noch mit Inhalt füllen.
Was genau muss im Impressum stehen?
Es gibt einige Informationen, die in jedem Impressum enthalten sein müssen. Dazu gehören:
- Name: Vor- und Zuname bei natürlichen Personen, bei Unternehmen der Unternehmensname sowie Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten
- Rechtsform des Unternehmens
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Kontaktdaten, unter denen du elektronisch und nicht-elektronisch erreichbar bist, also in der Regel E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Umsatz- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer, falls vorhanden.
Für dich als Händler ist außerdem eine Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungsplattform eine obligatorische Angabe für das Impressum. Diese Pflicht gilt seit 2016 und EU-weit gültig. Zudem solltest du dich darüber informieren, ob du bereit bist, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Sollte das der Fall sein, musst du die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe der Kontaktdaten, also Anschrift und URL, nennen.
Bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Gastronomiebetriebe müssen zusätzlich die für sie zuständige Aufsichtsbehörde inklusive der Anschrift und URL der Behörde angeben. Im Falle von Verstößen seitens der Betreiber sollen Verbraucher gleich erkennen, an wen sie sich wenden können. Bietest du auf deiner Website journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an, bist du nach § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, für diese einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift anzugeben.
Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?
Haben Händler kein Impressum auf ihrer Website, obwohl sie dem Gesetz nach dazu verpflichtet sind, können Geldbußen drohen. Ein fehlendes Impressum stellt außerdem einen Wettbewerbsverstoß dar, woraus sich Unterlassungsansprüche ergeben können. Das Resultat können Abmahnungen sein, die wiederum mit Geldbußen verbunden sind.
AGB
Eine weitere Seite, die du anlegen solltest, wenn du online verkaufen möchtest, ist die zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gesetzlich bist du zwar nicht dazu verpflichtet, eine Seite zu den AGB zu erstellen. Dem § 305 BGB zufolge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Kaufvertrag aufzunehmen. Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten und vertragliche Vereinbarungen, die im Fernabsatz- und E-Commerce-Recht geregelt sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, diese Informationen gesammelt in einer Unterseite mit den AGB zusammenzufassen. Die AGB müssen, ebenso wie das Impressum, im Onlineshop deutlich sichtbar und leicht zu finden sein. Zusätzlich ist im Bestellprozess, also bei Vertragsschluss, ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen. Sie müssen vollständig einsehbar, gut lesbar und nicht ausufernd sein, also kurz genug, dass Kunden sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Die Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen lassen Sie sich am besten per Checkbox bestätigen.
Welche Informationen müssen meine AGB enthalten?
Zu den Angaben, die in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein sollten, zählen:
- Vertragsschluss: An welcher Stelle im Bestellprozess es zum Vertragsschluss kommt, entscheidest du, jedoch besteht die Pflicht, darüber zu informieren.
- Gewährleistung: Weise deine Kunden auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hin.
- Streitbeilegungsverfahren: Das kennst du schon vom Impressum – bist du bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, nimm alle relevanten Informationen auch in die AGB auf.
Zusätzlich kannst du weitere Angaben zu den Haftungsbeschränkungen machen. Zwar setzt das BGB den Haftungsbeschränkungen enge Grenzen, du kannst diese jedoch ausschöpfen und solltest sie in die AGB aufnehmen.
Datenschutzerklärung
Nicht zuletzt benötigst du auf deiner Website eine Datenschutzerklärung. Da diese auf allen Seiten zu finden sein sollte, bietet es sich an, sie in den Footer mit aufzunehmen. Was in der Datenschutzerklärung stehen muss, regelt Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, die seit Mai 2018 gültig ist. Ganz allgemein geht es darum, Websitebesucher darüber zu informieren, welche ihrer Daten beim Surfen auf Ihrem Onlineshop erhoben werden.
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Erhebst du personenbezogene Daten, bist du dazu verpflichtet, folgende Angaben zu machen:
- Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen oder des Vertreters
- Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- Die berechtigten Interessen, die vom Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 f beruht
- Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46, 47 oder 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, musst du weiterhin über Folgendes informieren:
- Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls das nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer
- Das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit
- Das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a beruht
- Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte
- Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 und, zumindest in diesen Fällen, aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Sollen die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den die Daten erhoben worden sind, musst du der betroffenen Person vor der Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck zur Verfügung stellen. All dies gilt nicht, wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Wichtig ist bei der Datenschutzerklärung, dass sie in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln müssen.
Unser Tipp
Wenn du an einer Checkliste zum Thema Datenschutz/DSGVO interessiert bist, empfehlen wir die unseres Partners Trusted Shops. Diese kannst du hier herunterladen.
Dieser Artikel enthält Hinweise auf rechtliche Ansichten, Gerichtsurteile und/oder Rechtsmeinungen Dritter, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch fachlich versierte Personen ersetzen. Wenn du dir nicht sicher bist, lasse dich durch Fachkräfte rechtlich beraten. Solltest du unsere Software nutzen, schaue dir doch mal die Trusted-Shops-App an. Dort findest du einen kostenlosen Textgenerator für AGB, Impressum und Datenschutzerklärung. Trusted Shops bietet außerdem verschiedene kostenpflichtige Abmahnschutzpakete an, über die du je nach Paket drei bis acht Websites absichern kannst.